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   BFH, 30.06.2008 - II B 61/07   

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https://dejure.org/2008,11523
BFH, 30.06.2008 - II B 61/07 (https://dejure.org/2008,11523)
BFH, Entscheidung vom 30.06.2008 - II B 61/07 (https://dejure.org/2008,11523)
BFH, Entscheidung vom 30. Juni 2008 - II B 61/07 (https://dejure.org/2008,11523)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Rückgängigmachung eines Erwerbsvorgangs durch Aufrechnung

  • Judicialis

    GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 1; ; GrEStG § ... 16 Abs. 1; ; GrEStG § 16 Abs. 1 Nr. 1; ; GrEStG § 16 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 1; ; GrEStG § 16 Abs. 1 Nr. 2; ; AO § 41 Abs. 1; ; AO § 117 Abs. 2; ; AO § 125; ; AO § 175 Abs. 1 Nr. 2; ; AO § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2; ; AO § 313; ; BGB § 323 Abs. 1; ; FGO § 76 Abs. 1; ; FGO § 155; ; ZPO § 295

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 14.09.1993 - VIII R 84/90

    Zur Unternehmeridentität und Unternehmensidentität bei Verschmelzung von

    Auszug aus BFH, 30.06.2008 - II B 61/07
    Die bloße Behauptung, den Verfahrensmangel gerügt zu haben, genügt jedenfalls nicht; die Rüge muss aus dem Sitzungsprotokoll oder dem angefochtenen Urteil ersichtlich sein (BFH-Urteil vom 14. September 1993 VIII R 84/90, BFHE 174, 233, BStBl II 1994, 764).
  • BFH, 19.07.1989 - II R 83/85

    Grunderwerbsteuer - Unterverbriefung

    Auszug aus BFH, 30.06.2008 - II B 61/07
    Der Steueranspruch erlischt aber, wenn die Beteiligten vom Vollzug des unwirksamen Rechtsgeschäfts Abstand nehmen und sich gegenseitig die etwa ausgetauschten Leistungen zurückgewähren (so Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 19. Juli 1989 II R 83/85, BFHE 158, 126, BStBl II 1989, 989).
  • BFH, 27.01.1982 - II R 119/80

    Grundstück - Rückerwerb - Veranlagung

    Auszug aus BFH, 30.06.2008 - II B 61/07
    Solange dies nicht geschehen ist, lassen die Vertragspartner das bereits eingetretene Ergebnis ihres Rechtsgeschäfts i.S. des § 41 Abs. 1 AO bestehen und fehlt es sowohl an einer Rückgängigmachung i.S. des § 16 Abs. 2 Nr. 2 GrEStG als auch an einem Ereignis mit steuerlicher Wirkung für die Vergangenheit i.S. des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO (BFH-Urteil vom 27. Januar 1982 II R 119/80, BFHE 135, 224, BStBl II 1982, 425, unter 2. und 3.).
  • BFH, 09.02.2005 - X B 156/04

    NZB: Darlegung von Verfahrensmängeln

    Auszug aus BFH, 30.06.2008 - II B 61/07
    Solch einen verzichtbaren Mangel i.S. des § 155 FGO i.V.m. § 295 ZPO stellt auch das Übergehen eines Beweisantrags dar (BFH-Beschluss vom 9. Februar 2005 X B 156/04, BFH/NV 2005, 907).
  • BFH, 30.03.2009 - II R 1/08

    Vereinbarung eines "vorläufigen" Kaufpreises als bloße Rechnungsgröße

    Denn ein infolge lediglich unvollständiger Beurkundung unwirksames (nichtiges) Geschäft unterliegt zunächst gemäß § 41 Abs. 1 der Abgabenordung der Steuer aus § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG, wenn die Beteiligten --wie im Streitfall-- ihren Erklärungen gemäß auf die Erfüllung hinwirken (BFH-Entscheidungen vom 19. Juli 1989 II R 83/85, BFHE 158, 126, BStBl II 1989, 989; vom 30. Juni 2008 II B 61/07, BFH/NV 2008, 1698).
  • FG München, 12.05.2021 - 4 K 124/20

    Abgewiesene Klage im Streit um Aufhebung der Grunderwerbsteuerfestsetzung

    Eine Vergleichbarkeit des streitgegenständlichen mit dem der Entscheidung des BFH vom 30. Juni 2008 (II B 61/07, BFH/NV 2008, 1698) zugrunde-liegenden Sachverhalt ist ebenfalls nicht gegeben.
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